Recht & Steuern
Die Rechtsabteilung der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York bietet Unternehmen vielfältige Unterstützung bei der Abwicklung von Geschäften zwischen Deutschland und den USA.
Unsere Dienstleistungen
Allgemeine Rechtsanfragen
Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York) erteilt Auskunft zu allgemeinen Rechtsfragen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, welche den Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und den USA betreffen.
Rechtsgebiete
Beim Tätigen von Geschäften im internationalen Wirtschaftsraum ist das Wissen um die Rechtslage des anderen Landes unumgänglich. Wir beantworten allgemeine Rechtsanfragen und bieten Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen u. a. zu folgenden Themengebieten:
- Import/Export
- Gesellschaftsrecht
- Steuern (z.B Unterstützung bei dem Ausfüllen des "W8BEN-E")
- Produkthaftung
- Zoll
- Visa
- Arbeitsrecht
Hinweis
Beachten Sie bitte bei allen allgemeinen Rechtsanfragen, dass die ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York eine Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht ist, die ´¡³Ü²õ°ìü²Ô´Ú³Ù±ð über den deutsch-amerikanischen Handel erteilt. Dabei handelt es sich um keinen verbindlichen Rechtsrat. Wir bieten vielmehr eine allgemeine Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen an, für deren inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann. In einigen Fällen ist es daher unerlässlich, einen hiesigen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir helfen gerne bei dessen Vermittlung, um Ihre Fragen zu Recht & Steuern zu beantworten.
Unterstützung "W8BEN-E"
Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York) hilft deutschen Unternehmen bei dem Ausfüllen des Formulars "W8BEN-E" der U.S.-Steuerbehörde IRS.
Unsere Unterstützung "W8BEN-E"
Viele deutsche Unternehmen werden derzeit vermehrt von US-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ±è²¹°ù³Ù²Ô±ð°ù²Ô aufgefordert, das Formular "W8BEN-E" der U.S.-Steuerbehörde (IRS) auszufüllen. Wird das Formular nicht ausgefüllt, besteht die Gefahr, dass der U.S.-Geschäftspartner eine 30%-ige Quellensteuer einbehält oder das Geschäft erst gar nicht zustande kommt.
Wir unterstützen jeden Tag etliche deutsche Unternehmen bei dem korrekten Ausfüllen des W8BEN-E!
Denn viele Unternehmen sind mit dem Ausfüllen des W8BEN-E – verständlicherweise – überfordert, da das Formular relativ unübersichtlich und schwer verständlich ist..
Wir sorgen dafür, dass Sie unkompliziert und schnell ein einwandfreies W8BEN-E erhalten! Auch Privatpersonen, die das sogenannte „W8BEN“ ausfüllen müssen und dafür in einigen Fallen eine „ITIN“ bei der U.S.-Steuerbehörde beantragen müssen, stehen wir selbstverständlich gerne umfassend zur Seite.
Sofern Sie Unterstützung bei der Erstellung des "W8BEN-E" benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit bei der Rechtsabteilung der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York!
Firmengründung USA
Die Rechtsabteilung der ÐÓ°ÍÔ´´ USA - New York unterstützt Firmengründungen deutscher Unternehmer in den USA.
Inkasso Service USA
Mit dem Inkasso Service USA hilft die Rechtsabteilung der ÐÓ°ÍÔ´´ USA - New York deutschen und US-amerikanischen Unternehmen wie auch Privatpersonen erfolgreich beim Einzug fälliger Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern in den USA bzw. Deutschland.
Inkassoverfahren
Im Rahmen unseres Inkasso Services USA vertreten wir den Gläubiger ²¹³Üß±ð°ù²µ±ð°ù¾±³¦³ó³Ù±ô¾±³¦³ó in allen Korrespondenzen und Verhandlungen mit dem Schuldner. In den meisten Fällen genügt dabei bereits unsere Präsenz vor Ort und die Stellung als Handelskammer, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr Schuldner in den USA aufhält, so unterstützen wir Sie bei der Ermittlung seiner Anschrift bzw. seines Verbleibs.
Sollte sich während des Inkassoverfahrens herausstellen, dass eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung geboten ist, bieten wir als Bestandteil unseres Inkasso Services USA Unterstützung bei der Suche nach einem deutschsprachigen US-Rechtsanwalt, der sich auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisiert hat und am zuständigen Gerichtsort zugelassen ist.
Befindet sich der Schuldner bereits im Insolvenzverfahren, so begleiten wir den Gläubiger von der Forderungsanmeldung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Die Vorteile des Inkasso Services USA im Ãœberblick
- °¿°ù³Ù²õ±è°ùä²õ±ð²Ô³ú — Während Einziehungsbemühungen aus Deutschland häufig mühsam und ergebnislos verlaufen, genügt in den meisten Fällen bereits unsere Präsenz und Stellung in den USA, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
- Wissen & langjährige Erfahrung — Sie profitieren vom Wissen und der langjährigen Erfahrung unserer zweisprachigen Mitarbeiter im Hinblick auf die US-amerikanische sowie deutsche Geschäfts- und Verhandlungskultur, wodurch Unklarheiten und Missverständnisse vermieden werden.
- Sachlich, interessengerecht & zukunftsorientiert — Wir handeln stets in Ihrem Interesse, bleiben dabei jedoch sachlich und vermitteln zwischen den Parteien, so dass häufig sogar wieder ein positiver Geschäftskontakt mit dem Schuldner möglich ist.
- °´Ç²õ³Ù±ð²Ô²µÃ¼²Ô²õ³Ù¾±²µ — Im Vergleich zum sehr kostspieligen Gerichtsverfahren in den USA stellt unser Inkasso Service USA eine kostengünstige Alternative dar; neben einer streitwertorientierten Grundgebühr fällt eine Provision nur im Erfolgsfall an.
Wirtschaftsmediation
Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA - New York bietet deutschen und US-amerikanischen Unternehmen Unterstützung bei der ²¹³Üß±ð°ù²µ±ð°ù¾±³¦³ó³Ù±ô¾±³¦³óen Streitbeilegung.
Mediation – Die Alternative zum Gerichtsverfahren
Das Wirtschaftsleben birgt viel Raum für Konflikte, aber auch verschiedene Möglichkeiten der Konfliktlösung. Neben dem staatlichen Gerichtsverfahren stellt die Wirtschaftsmediation einen Weg dar, Streitigkeiten mit ³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ±è²¹°ù³Ù²Ô±ð°ù²Ô, Kunden oder zwischen Mitarbeitern im eigenen Unternehmen schnell, kostengünstig und imageschonend beizulegen.
Ein Mediationsverfahren kann in jedem Konfliktstadium geführt werden, selbst wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Die Mediation zeichnet sich dadurch aus, dass die Konfliktparteien freiwillig, eigenverantwortlich und mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten (dem sog. Mediator) versuchen, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden. Dadurch erhalten sich die Parteien eine reale Perspektive um auch in Zukunft weiter geschäftlich zusammenarbeiten zu können.
Mediationsverfahren der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York
Die Leiterin der Rechtsabteilung der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York, die in Deutschland und New York als Rechtsanwältin zugelassen ist, unterstützt Sie als Mediatorin bei der ²¹³Üß±ð°ù²µ±ð°ù¾±³¦³ó³Ù±ô¾±³¦³óen Konfliktlösung.
Ihre Vorteile im Ãœberblick
- Zeit- & kostensparend — Im Vergleich zum sehr langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren in den USA stellt das Mediationsverfahren eine zeitsparende und kostengünstige Alternative dar; neben einer streitwertorientierten Grundgebühr fällt ein Vergleichshonorar nur im Erfolgsfall an.
- Zukunftsorientiert & imageschonend — Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten und Rufschädigungen werden vermieden.
- Selbstbestimmt & vertraulich — Sie selbst bestimmen Anfang und Ende des Meditationsverfahrens, dessen Inhalt sowie sein Ergebnis; die Vertraulichkeit des Verfahrens bleibt stets gewahrt.
- Wissen & Erfahrung — Sie profitieren von unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung im Hinblick auf die US-amerikanische sowie deutsche Geschäfts- und Verhandlungskultur, wodurch Unklarheiten und Missverständnisse beseitigt werden, welche oftmals Ursachen der Streitigkeit sind.
U.S. FDA Agent Service
Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA - New York fungiert für deutsche Unternehmen als US-Agent gegenüber der FDA und berät Sie in allen Fragen zum Thema FDA-Registrierung und Transportankündigung.
Allgemeines zur FDA
Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) ist die behördliche Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten. Sie ist dem Gesundheitsministerium unterstellt und für den Schutz der öffentlichen Gesundheit in den USA zuständig. Zu diesem Zweck kontrolliert sie u. a. die Sicherheit bzw. Wirksamkeit von Lebensmitteln und Tiernahrung („Food“), Medikamenten („Drugs“) sowie medizintechnischen Geräten („Medical Devices“). Die Kontrolle erstreckt sich dabei nicht nur auf in den USA hergestellte Produkte, sondern auch auf importierte Waren.
Registrierungspflicht
Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen, welche die genannten Produkte auf den US-Markt bringen wollen, bei der FDA registrieren. Die Registrierung kann auf der vom Unternehmen selbst durchgeführt werden.
U.S. Agent
Im Rahmen der Registrierung müssen ausländische Unternehmen einen sog. U.S. Agent angeben, welcher der FDA als direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht und über einen ständigen Sitz in den USA verfügt.
Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York übt diese Funktion bereits seit mehreren Jahren für deutsche Unternehmen aus. Durch unseren U.S. FDA Agent Service, eine Dienstleistung im Rahmen der Servicemarke DEinternational, profitieren Unternehmer von unserem umfangreichen Wissen im Hinblick auf sämtliche Fragen bezüglich der FDA-Registrierung sowie unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit der US-Behörde – die ideale Unterstützung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Exportgeschäft!
Transportankündigung („Prior Notice“)
Zusätzlich zur Registrierung bei der FDA müssen Unternehmen, die Lebensmittel in die USA importieren, die Behörde im Voraus über den einzelnen Warentransport informieren. Diese Ankündigung („Prior Notice“) erfolgt ebenfalls über die Internetseite der Behörde und muss u. a. eine Beschreibung des Artikels, den Namen von Hersteller und Spediteur, das Ursprungsland des Artikels sowie den geplanten Zollhafen zum Eintritt in die USA beinhalten.
Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur als allgemeine Anleitung. Sie sind keinesfalls abschließend und dienen nicht als Ersatz für eine spezifische rechtliche Beratung. Wir sind selbstverständlich bemüht, die Informationen auf dieser Seite immer auf dem neuesten Stand zu halten, Irrtümer lassen sich jedoch nicht gänzlich ausschließen.
Terminbegleitung
Die Rechtsabteilung der ÐÓ°ÍÔ´´ USA - New York bietet unterstützende Begleitung zu Ihren Geschäftsterminen an.
Unser Service
Die persönliche Begegnung mit Ihren US-amerikanischen ³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ±è²¹°ù³Ù²Ô±ð°ù²Ô ist der optimale Ausgangspunkt für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Um eine reibungslose und interessengerechte Verständigung zu gewährleisten, begleiten Sie unsere zweisprachigen Mitarbeiter der Rechtsabteilung zu Ihren Terminen mit z.B.:
- ³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ±è²¹°ù³Ù²Ô±ð°ù²Ô
- Kunden
- ±«³§-µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô
- Banken
- ¸é±ð³¦³ó³Ù²õ²¹²Ô·Éä±ô³Ù±ð²Ô
- Steuerberatern
- Maklern
Webinar
ÐÓ°ÍÔ´´ New York Webinarreihe – das virtuelle Seminar – Start der Webinarreihe mit dem Vortrag Doing Business – Dos and Don’ts
Ohne rechtliche Kenntnisse und solche über die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA ist der erfolgreiche Einstieg von Unternehmen in den US-Markt nahezu undenkbar. Ziel unserer Webinar-Reihe „Geschäftspraxis USA“ ist es, am US-Markt interessierten deutschen Unternehmen erste Informationen zu geben, wie diese erfolgreich in den US-Markt eintreten können und wie die Deutsch-Amerikanische Handelskammer dabei Unterstützung leisten kann.
In unserem ersten dreißigminütigen Webinar zum Thema „Doing Business – Dos and Don’ts“ mit Rechtsanwältin und Attorney at Law Susanne Gellert, LL.M., Leiterin des Legal Department & Business Development Consulting und Christopher Gallagher, Senior Manager Career Services der ÐÓ°ÍÔ´´ New York erfahren Sie, worauf Unternehmen bei geschäftlichen Schritten in den USA im Wesentlichen achten sollten.
Es folgen weitere Webinare zu den Themen:
- Strategy Lesson: Legal – Rechtliche Rahmenbedingungen USA
- Firmengründung USA
- Produkthaftung USA
- HR: Visa-, Arbeitsrecht & Recruitment USA
Dabei können Sie sich bequem und zeitlich unabhängig an Ihrem Laptop oder Computer über Ihren Webbrowser sowie mittels Telefon zuschalten. Sie hören und sehen unsere Präsentation. Rückfragen können Sie per Mikrofon oder über das Chatsystem stellen und bei Bedarf ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Dauer: ca. 30 Minuten mit anschließender Q&A Session
Termine: Falls Sie einen Termin verpassen, ist das kein Problem. Alle Termine werden als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt.
Kosten: 80 Euro
Bei Interesse und für die Zusendung konkreter Termine und zusätzlicher Informationen über unsere Webinarreihe klicken Sie bitte hier.
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Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York bietet ferner µþ´Ç²Ô¾±³Ùä³Ù²õ²¹³Ü²õ°ìü²Ô´Ú³Ù±ð an, durch die Sie die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit Ihrer potentiellen Geschäftspartner prüfen, vergleichen und die Vertragsmodalitäten dementsprechend anpassen können.
Anschriften- & Aufenthaltsermittlung in den USA
Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA - New York unterstützt Sie bei der Ermittlung von Anschriften und Personen mit Aufenthalt in den USA.
Allgemeines
In den USA gibt es weder eine polizeiliche Meldepflicht noch ein amtliches Verzeichnis (Melderegister), in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird. Die Ermittlung von Anschriften und Personenaufenthalten gestaltet sich daher in der Regel sehr schwierig.
Gleichwohl ist eine Anschriften- oder Aufenthaltsermittlung nicht unmöglich. In Zusammenarbeit mit einem Auskunfts- und Detektivbüro unterstützt Sie die Rechtsabteilung der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York gerne bei der Lokalisierug von Personen bzw. der Ermittlung von Anschriften.
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Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA - New York bietet Unterstützung bei der Einholung von Unternehmenszertifikaten an.
Company Certificates
In den Vereinigten Staaten gibt es kein öffentliches Verzeichnis, das dem kontinentaleuropäischen Handelsregister entspricht. Es ist daher nicht möglich, ein Dokument zu erhalten, welches die gleiche Beweis-, Kontroll- sowie Schutzfunktion erfüllt und die gleiche Publizitätswirkung entfaltet wie der deutsche Handelsregisterauszug.
Die einzelnen US-Bundesstaaten führen indes Gesellschaftsregister, aus denen verschiedene ±«²Ô³Ù±ð°ù²Ô±ð³ó³¾±ð²Ô²õ²¹³Ü²õ°ìü²Ô´Ú³Ù±ð in Form von Zertifikaten erteilt werden können. Neben einer Abschrift der Gründungsurkunde des US-amerikanischen Unternehmens (sog. Articles of Incorporation) ist es auch möglich, ein sog. Certificate of Good Standing zu erhalten. In dieser Urkunde wird versichert, dass eine Gesellschaft an einem bestimmten Datum nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates gegründet und ordentlich eingetragen wurde und seitdem regelmäßig Konzessionssteuern gezahlt hat.
Internationale technische Regelwerke
Auskunft & Beratung zu internationale Standards, Normen & technische Regelwerke.
Die Rechtsabteilung der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York erteilt in Zusammenarbeit mit dem Beuth Verlag, einer Tochtergesellschaft des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., ´¡³Ü²õ°ìü²Ô´Ú³Ù±ð über nationale, europäische und internationale Standards, Normen und technische Regelwerke.
Ziel der Beratung ist es, deutschen Unternehmen, die in den USA produzieren möchten und US-amerikanischen Unternehmen, die den Markteintritt in Deutschland planen, eine konkrete Auflistung der einschlägigen gültigen Dokumente zu übermitteln und die Auswahl der anzuwendenden technischen Regeln zu erleichtern.
Die Beratung erfolgt sowohl im Rahmen unserer Firmengründungsberatung als auch für bereits am Markt etablierte Unternehmen, die sich über ihren Normenbedarf informieren wollen.
Karriere
Juristischer Vorbereitungsdienst / Referendariat
Für deutsche Rechtsreferendare besteht die Möglichkeit, einen Teil ihres juristischen Vorbereitungsdienstes in der Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York zu absolvieren.
Die Justizausbildungs- und Prüfungsordnungen (JAPO) der Bundesländer legen fest, ob Sie Ihre Wahl-, Wahlpflicht-, Anwalts- oder Verwaltungsstation bei einer deutschen Auslandshandelskammer absolvieren können. In Zweifelsfällen sollten sich interessierte Bewerber vorab direkt an die für die Referendarausbildung des jeweiligen Bundeslandes zuständigen Ausbildungsstellen (OLG) wenden. Die Referendare sind für die Anerkennung ihrer Station selbst verantwortlich.
Aufgabenprofil
Im Rahmen der Arbeitsgebiete der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York erhalten die Rechtsreferendare insbesondere Einblick in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht und unterstützen die Rechtsabteilung bei der Beantwortung allgemeiner Rechtsanfragen u. a. aus folgenden Bereichen: allgemeines Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht sowie Produkthaftungsrecht.
Des Weiteren lernen die Referendare den Ablauf einer Firmengründung in den USA kennen und unterstützen den Inkasso-Service der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York.
Dauer der Ausbildung
Stationen bei der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York dauern in der Regel drei bis vier Monate. In einem kürzeren Zeitraum ist eine sinnvolle Einarbeitung und Mitarbeit im Rahmen einer Ausbildung kaum zu erreichen.
Voraussetzungen, einzureichende Unterlagen und Bewerbungsfrist
Die Arbeitssprache der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York ist überwiegend Deutsch. Aufgrund der häufigen externen Kommunikation mit US-amerikanischen Behörden, Unternehmen und Kunden sollten Bewerber über gute Englischkenntnisse verfügen. Interesse an der Bearbeitung von Rechtsfragen mit wirtschaftlichem Bezug wird ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit, sich an die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ausland anzupassen.
Bewerber sollten den juristischen Vorbereitungsdienst bereits angetreten oder eine entsprechende Zusage erhalten haben. Die Bewerbung ist unter Angabe des genauen Ausbildungszeitraums per E-Mail mit den üblichen Unterlagen (dt. Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) an legalservices(at)gaccny.com zu richten.
Vergabe der Ausbildungsplätze
Die Ausbildungsplätze werden ca. zwölf Monate vor Beginn der Station vergeben. Später eingehende Bewerbungen können in der Regel keine Berücksichtigung finden. Erfolgreiche Bewerber werden telefonisch benachrichtigt. Im Falle einer Absage erhalten die Bewerber eine Benachrichtigung per E-Mail.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen zum Stand des Bewerbungsverfahrens nicht beantworten können.
³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ
Die Rechtsreferendare bleiben während der Ausbildungsstation in der Rechtsabteilung der ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York Landesbedienstete und werden weiter durch die jeweilige Landeskasse besoldet. Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York leistet keine zusätzliche ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ. Anträge auf Kaufkraftausgleich oder Erstattung von Reisekosten sind an die zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes zu richten.
Visum
Referendare benötigen für die Dauer ihrer Station in den USA ein J-1 Visum, bei dessen Beantragung die ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York behilflich ist und für welches sie die Kosten übernimmt.
Unterkunft
Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York kann weder Unterkünfte zur Verfügung stellen noch vermitteln. Gerne lassen wir Ihnen jedoch unsere umfangreiche Housing List mit Unterkunftsadressen und hilfreichen Links für die Zimmer- bzw. Wohnungssuche in New York zukommen.
Newsletter und Informationsmaterialien
Business Law Magazine
Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA - New York ist, zusammen mit anderen ÐÓ°ÍÔ´´s, Kooperationspartner des neuen . Das Online-Magazin berichtet 4-mal jährlich praxisorientiert über wichtige Themen des deutschen unternehmensrelevanten Rechts in englischer Sprache.
Das Business Law Magazine richtet sich an Unternehmensjuristen, Geschäftsführer, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte aus aller Welt, die durch Ihre Tätigkeit mit der deutschen Wirtschaft verbunden sind. In den Artikeln wird praxisorientiert den wichtigsten Fragen des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts nachgegangen. Erfahrene Juristen berichten darin über relevante Themen in den Bereichen Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Compliance, Gewerblicher Rechtsschutz und IT.
Das Business Law Magazine ist eine gemeinsame Publikation des F.A.Z. Instituts, einem Mitglied der F.A.Z.-Verlagsgruppe, und German Law Publishers. Es ist Teil der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel. Die ÐÓ°ÍÔ´´s in New York, Atlanta, Chicago, Toronto, Tokio, Abu Dhabi, Dubai und Sao Paulo unterstützen das Magazin als Kooperationspartner. Renommierte nationale und internationale Kanzleien liefern als strategische Partner Beiträge zum Magazin. Die Autorenschaft des Magazins arbeitet zudem eng mit dem Fachbeirat zusammen, welches aus wirtschaftsrechtlichen Experten besteht.
Links:
Deutscher AnwaltSpiegel
Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer in New York ist Kooperationspartner des Deutschen AnwaltSpiegel – Das Online-Magazin für Recht, Wirtschaft und Steuern.
Deutscher AnwaltSpiegel & DisputeResolution
Der ist ein Online-Magazin, das sich an die Unternehmenspraxis sowie an den Rechts- und Steuermarkt richtet. Namhafte Autoren aus der Anwaltschaft, aber auch aus Unternehmen sowie nicht zuletzt praxisorientierte Wissenschaftler berichten über das gesamte unternehmensrelevante Recht.
Ebenfalls Teil der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel ist das Online-Magazin , das sich an die Unternehmens- und Verbandspraxis, den Rechtsmarkt sowie die Justiz richtet. Namhafte Autoren aus der Anwaltschaft, aus Schiedsinstitutionen und Unternehmen sowie praxisorientierte Wissenschaftler berichten über die gesamte Bandbreite der gerichtlichen und ²¹³Üß±ð°ù²µ±ð°ù¾±³¦³ó³Ù±ô¾±³¦³óen Streitigkeiten. Grenzüberschreitende und internationale Fragestellungen werden dabei immer berücksichtigt.
Der Deutsche AnwaltSpiegel und DisputeResolution sind Gemeinschaftspublikationen vom F.A.Z.-Institut, einem Unternehmen der F.A.Z.-Verlagsgruppe, und dem juristischen Fachverlag German Law Publishers. Ziel und Anspruch ist es, den Lesern praxisrelevante und aktuelle Themen vorzustellen, die für ihre berufliche Tätigkeit wichtig sind. Um dies zu erreichen, wurden eine Reihe von namhaften strategischen Partnern – alles renommierte nationale und internationale Sozietäten – gewonnen, die ihr umfassendes fachliches Know-how im AnwaltSpiegel zur Verfügung stellen.
Links:
Law – Made in Germany
Die ÐÓ°ÍÔ´´ USA – New York informiert US-amerikanische Unternehmer und Investoren im Rahmen der Initiative Law – Made in Germany über die Vorteile des deutschen Rechtssystems im globalen Wettbewerb.
Die Vorteile des deutschen Rechtssystems
Die Wahl des Rechtssystems trägt entscheidend zum Erfolg im transnationalen Wirtschaftsverkehr bei und das deutsche Recht bietet viele Vorteile:
- Stabilität und Transparenz
- Rechtssicherheit durch Kodifikationen
- Flexibiltät durch Vertragsfreiheit
- unabhängige, schnelle und kostengünstige Rechtsprechung
- kalkulierbares Haftungsrecht
- schnelle Durchsetzbarkeit von Rechten
Weitere Informationen & Kontakt
Nähere Einzelheiten können Sie der 2. Auflage der Broschüre Law – Made in Germany: global, effektiv und kostengünstig entnehmen, welche Sie im Download-Bereich herunterladen können. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des .
Unter der ÐÓ°ÍÔ´´-Servicemarke DEinternational finden deutsche Unternehmen weltweit professionelle Beratung und Unterstützung für den erfolgreichen Auf- und Ausbau ihrer Geschäftsaktivitäten im Ausland. Die ÐÓ°ÍÔ´´s verfügen über langjährige Erfahrungen auf den Auslandsmärkten und stehen Unternehmen als zuverlässiger Partner bei der Geschäftsanbahnung zur Seite. Sie bilden eine Brücke zwischen den Märkten und Kulturen, die Mitarbeiter sind stets zweisprachig und kennen die Chancen und Risiken für Ihr Exportgeschäft.